Errichten Sie ein eigenes Netz der Schmetterlinghäuser in Ihrem Land!
Wir erlauben uns, Ihnen die Möglichkeit der Zusammenarbeit auf der Grundlage einer landesweiten, exklusiven Lizenz für das Territorium des ganzen STaates anzubieten. Werden Sie Master-Franchisenehmer der weltweit einzigartigen Schmetterlinghäuser.
Was wir verlangen
- Aktives Herangehen an die Suche und Akquisition potenzieller Investoren und bei der Propagierung der Marke sowie des Franchisekonzepts Papilonia.
- Eingehende Bekanntmachung mit den erhaltenen Unterlagen zum Projekt, ihre Bearbeitung und Übersetzung in die Landessprache zur nachfolgenden Verwendung.
- Zeitlich intensive Betreuung der Interessenten, Gewährung relevanter Informationen und persönliche Teilnahme an den direkten Verhandlungen, sofern der Investor hieran interessiert ist.
- Nach der Akquisition des Sub-Franchisenehmers Erfüllung der Kontroll-, Beratungs-, Konsultations- und Aufsichtsfunktion bzw. in enger Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber Bereitschaft zur „schlüsselfertigen“ Realisierung des Sub-Franchisings für den Interessenten.
Anfangsinvestition
Preis der Master-Franchise-Lizenz für den ausgewählten Staat: 2 000 000 CZK
- Die Lizenz des Master-Franchise Papilonia wird stets exklusiv und mit territorialer Gültigkeit für ein konkretes Staatsgebiet erteilt. Der Preis der Lizenz ist einheitlich, ungeachtet der Größe des lizenzierten Gebiet oder der Anzahl der hier lebenden Einwohner.
Einkünfte des Master-Franchisenehmers und ihre Teilung mit dem Franchisegeber
Ihr Verdienst beginnt mit der Akquisition des ersten nationalen Franchisenehmers, wobei Ihre Einkommen seitens der Sub-Franchisenehmer in zwei Gruppen unterteilt werden können:
- Einmalige Beitrittsgebühr seitens des Sub-Franchisenehmers – Einzelheiten siehe Tabelle Nr. 2
- Kontinuierlich abzuführendes Entgelt für jede gelieferte Schmetterlingspuppe an den Sub-Franchise-Betrieb
(Im Durchschnitt wird ein Schmetterlinghaus Papilonia 350 Puppen wöchentlich beziehen)
Die Einkünfte werden nachfolgend zwischen Ihnen und dem Franchisegeber auf der Grundlage des sog. Master-Franchisenehmer-Levels geteilt, welches direkt durch die Anzahl der aktiven, nationalen Franchise-Einrichtungen (= Sub-Franchise-Betriebsstätten) auf Ihrem lizenzierten Territorium bestimmt wird.
Teilung der Einkünfte (Tabelle Nr. 1)
Level des Master-Franchisenehmers |
Anzahl Sub-Franchise |
Teilung der Beitrittsgebühren von den Sub-Franchisenehmern Franchisegeber (FR) vs. Master-Franchisenehmer (MF) |
Teilung der kontinuierlichen Einkünfte (Entgelt für die Puppen) von den Sub-Franchisenehmern Franchisegeber (FR) vs. Master-Franchisenehmer (MF) |
---|---|---|---|
Partner | 0 | - | - |
Start | 1 | FR: 80% / MF: 20% | FR: 80% / MF: 20% |
Fortgeschritten | 2 | Erstes Sub-Franchise FR: 80% / MF: 20% Zweites Sub-Franchise FR: 70% / MF: 30% |
für beide Sub-Franchise-Unternehmen FR: 70% / MF: 30% |
Experte | 3 und mehr |
Erstes Sub-Franchise |
für alle Sub-Franchise-Unternehmen FR: 50% / MF: 50% |
Beitritts- und ständige Gebühren seitens der Sub-Franchisenehmer, die zwischen Ihnen und dem Franchisegeber geteilt werden (Tabelle Nr. 2)
Form der Zusammenarbeit je nach Wahl des Sub-Franchisenehmers |
Einmalige Beitrittsgebühr vom Sub-Franchisenehmer |
Kontinuierliche Gebühr |
---|---|---|
Standard Der Sub-Franchisenehmer errichtet eine Betriebsstätte auf der Grundlage des zur Verfügung gestellten Know-how |
1 000 000 CZK | 25 CZK |
Exklusiv Für den Sub-Franchisenehmer wird die Betriebsstätte „schlüsselfertig“ errichtet |
2 000 000 CZK | 25 CZK |
Musterbeispiel der Teilung der Einkünfte (Tabelle Nr. 3)
Level Master-Franchisenehmer Anzahl der Sub-Franchise-Unternehmen |
Franchisegeber Beitrittsgebühren (einmalig) |
Master-Franchisenehmer Beitrittsgebühren (einmalig) |
Franchisegeber Entgelt für die Puppen (jährlich) |
Master-Franchisenehmer Entgelt für die Puppen (jährlich) |
---|---|---|---|---|
Start Sub-Franchise: 1 |
2 800 000 CZK | 200 000 CZK | 364 000 CZK | 91 000 CZK |
Fortgeschritten Sub-Franchise: 2 |
3 500 000 CZK | 500 000 CZK | 637 000 CZK | 273 000 CZK |
Experte Sub-Franchise: 3 |
4 000 000 CZK | 1 000 000 CZK | 682 500 CZK | 682 500 CZK |
Experte Sub-Franchise: 5 |
5 000 000 CZK | 2 000 000 CZK | 1 137 500 CZK | 1 137 500 CZK |
Benefits für Master-Franchisenehmer mit eigenem Betrieb
Sofern Sie sich als Master-Franchisenehmer entschließen, ein eigenes Schmetterlinghaus Papilonia zu errichten und kommerziell zu betreiben, können Sie hiermit die Entwicklung und den Erfolg des Projektes erheblich fördern:
- Es entsteht eine Referenz-Schmetterlinghaus, welches dem Interessenten an einem Sub-Franchise ermöglicht, sich mit dem Projekt direkt im Land seines Interesses bekanntzumachen.
- Ihr kommerziell erfolgreicher Betrieb erhöht das Interesse und die Anzahl der Investoren bzgl. des Einstiegs in das Projekt auf dem lizenzierten Territorium.
- Durch persönliche Erfahrung lernen Sie die Details der Realisierung und des Betriebs eines Schmetterlinghauses Papilonia kennen, wobei Ihnen die erworbenen Erfahrungen bei den Verhandlungen mit den Interessenten und nachfolgend bei der Verwaltung und Kontrolle der Sub-Franchise-Unternehmen gelegen kommen.
Boni für den Master-Franchisenehmer mit eigener Betriebsstätte
- Für Ihre eigenen Betriebsstätten entrichten Sie keine Beitrittsgebühren, wie hierzu Dritte im Falle der Realisierung eines Sub-Franchise verpflichtet sind (siehe Tabelle Nr. 2).
- Die von Ihnen errichteten und betriebenen Schmetterlinghäuser werden als realisierte Sub-Franchise-Unternehmen erachtet, womit sie Sie automatisch auf ein höheres Level des Master-Franchisenehmers mit allen, hiermit verbundenen Vorteilen heben (siehe Tabelle Nr. 1).
Gültigkeit der Master-Franchise-Lizenz und Schutz Ihrer Investition
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz und die Bedingungen des Schutzes Ihrer Investition für die Master-Franchise-Lizenz sind direkt vom sog. Level des Master-Franchisenehmers, d.h. von der Anzahl der aktiven, nationalen Franchise-Unternehmen auf dem lizenzierten Territorium, abhängig.
Gültigkeit der Lizenz und Schutz der Investition des Master-Franchisenehmers (Tabelle Nr. 4)
Level des Master-Franchisenehmers |
Anzahl der aktiven Sub-Franchise-Unternehmen |
Gültigkeit Master-Franchise-Lizenz |
Schutz |
---|---|---|---|
Partner | 0 | 3 Jahre |
Beim Verbleib des Master-Franchisenehmers auf dem Level „Partner“ für die Dauer von 3 Jahren:
|
Start | 1 | Unbegrenzt mit Option |
Beim Verbleib des Master-Franchisenehmers auf dem Level „Start“ für die Dauer von 3 Jahren:
|
Fortgeschritten | 2 | Unbegrenzt |
Möglichkeit der Beendigung der Zusammenarbeit auf der Grundlage einer beiderseitigen Vereinbarung, somit ausschließlich zu den durch den Master-Franchisenehmer abgestimmten Bedingungen |
Experte | 3 und mehr | Unbegrenzt |
Möglichkeit der Beendigung der Zusammenarbeit auf der Grundlage einer beiderseitigen Vereinbarung, somit ausschließlich zu den durch den Master-Franchisenehmer abgestimmten Bedingungen |
Anm. zur Tabelle Nr. 4: Im Falle der Beendigung der Master-Franchise-Lizenz auf dem Level „Start“, auf welchem der Master-Franchisenehmer für die Dauer von 3 Jahren ausschließlich auf der Grundlage der eigenen Betriebsstätte verblieb, ist der Franchisegeber nicht verpflichtet, dem Master-Franchisenehmer die Beitrittsgebühr für die Master-Franchise-Lizenz zurückzuerstatten, da diese geltend gemacht wurde und nunmehr als Beitrittsgebühr für das Direct Franchising erachtet wird. Die Betriebsstätte selbst bleibt auch weiterhin in Betrieb und im Besitz des ehemaligen Inhabers der Master-Franchise-Lizenz, jedoch wird das Vertragsverhältnis gemäß den Bedingungen ohne Master-Franchise-Benefits geregelt.